Die BundID bietet Ihnen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein zentrales Konto zur Identifizierung gegenüber der Verwaltung. Zu diesem Zweck werden Authentifizierungsmittel aller gängigen Sicherheitsstufen angeboten (z. B. mit einem Online-Ausweis) wie auch offiziell zugelassene digitale Ausweismittel der EU-Mitgliedsstaaten. Weiterhin können Sie das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.
Die BundID hat ebenfalls ein Postfach, über das Behörden Nachrichten und Bescheide an Bürgerinnen und Bürger versenden können (sog. „digitaler Rückkanal“).
Verfügbare Online-Anträge finden Sie über sog. Verwaltungsportale, bspw. über das Bundesportal unter https://verwaltung.bund.de/portal/.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt: >> Wie stelle ich einen Online-Antrag? <<
Hinweis: Der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 sieht die Übertragung von Zuständigkeiten aus dem Geschäftsbereich des BMI ins Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vor. Dies betrifft auch die Zuständigkeit für die BundID. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers wird in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen BMI und BMDS festgelegt werden.
Um ein BundID-Konto zu erstellen, müssen Sie zum Bereich „Konto erstellen“ navigieren. In der Regel werden Sie im Rahmen der Authentifizierung auf die BundID weitergeleitet, können aber auch außerhalb von diesem Vorgang eigenständig die Webseite der BundID aufrufen. Dort können Sie über die Startseite zur Konto-Erstellung gelangen.
Es gibt vier Möglichkeiten zur Konto-Erstellung:
Wählen Sie eine Option aus und folgen Sie den Schritten zur Identifizierung, Ergänzung Ihrer persönlichen Daten und Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse. Ergänzen Sie als letztes Ihre Kontodaten. Danach ist Ihr BundID-Konto erstellt.
Jede dieser Optionen stellt eine Zugangsart dar. Die Zugangsart „Benutzername & Passwort“ wird zusätzlich immer mit angelegt - unabhängig davon, welche Option Sie gewählt haben.
Wir empfehlen Ihnen, möglichst bereits bei der Erstellung Ihres BundID-Kontos ein Zugangsmittel mit einem hohen Vertrauensniveau, wie zum Beispiel den Personalausweis mit Onlinefunktion, zu verwenden. Sie haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, auch nachträglich Zugangsmittel zu Ihrem Konto hinzuzufügen. So können Sie bspw. zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Personalweis mit Onlinefunktion hinterlegen, auch wenn Sie initial ein BundID-Konto per Benutzername & Passwort erstellt haben.
Mehr dazu finden Sie im Abschnitt: >> Wie kann ich eine weitere Zugangsart hinzufügen? <<
Bisher mussten Sie für das Stellen eines Antrags das zuständige Bürgerbüro oder die zuständige Behörde aufsuchen. Sie haben einen Termin vereinbart, mussten persönlich erscheinen und haben sich vor Ort ausgewiesen. Dies können Sie nun alles unkompliziert von zuhause erledigen. Besuchen Sie dazu ein Verwaltungsportal, bspw. das Bundesportal, suchen Sie sich den gewünschten Online-Antrag aus und beantragen Sie diesen online. Zur Anmeldung und Authentifizierung können Sie die BundID nutzen. Ihre Daten können somit in Ihrem Online-Antrag vorausgefüllt werden. Im Nachgang können Sie den Bescheid und eventuelle Nachrichten der Behörde im elektronischen Postfach Ihres BundID-Kontos empfangen.
Die nachfolgend aufgeführten Bundesländer wechselten bereits auf die BundID, bei Weiteren ist der vollständige Umstieg in Planung.